Kleiner See

Chronik

  • 1984: Vereinsgründung und Übernahme (Ablöse) vom Würzburger Anglerverein
  • 1988: Erstellung einer Satzung und Eintragung zum Anglerverein Gramschatzer Seen e.V.
  • 2006: Bau einer Anglerschutz- und Gerätehütte

Information

  • Vereinsgewässer mit einer Gesamtfläche von ca. 1.5 ha Wasserfläche, gepachtet von der Gemeinde Rimpar auf 20 Jahre, besetzt mit Karpfen, Aalen, Zandern, Schleien, Karauschen, Barschen, Rotaugen, Rotfedern, Brassen.
  • Ausrichtung des Gramschatzer Fischerfestes zusammen mit dem Vereinsring Gramschatz
  • Der Verein besteht hauptsächlich aus Mitgliedern die sich aus den drei Ortsteilen Gramschatz, Rimpar und Maidbronn zusammensetzen. Derzeitiger Mitgliederstand: 80 davon 11 Jugendliche

Staatliche Fischerprüfung

Diese Prüfung muss in Bayern jeder volljährige Angler absolviert haben. Die Fischerprüfung findet landeseinheitlich einmal im Jahr am ersten Samstag im März statt. Wer zu diesem Datum das 12. Lebensjahr vollendet hat, kann an der Fischerprüfung teilnehmen. Voraussetzung für die Zulassung zur Fischerprüfung ist der Besuch eines Ausbildungskurses, den in der Regel Fischereivereine und -verbände aber auch private Veranstalter durchführen. Diese Kurse beginnen um den Jahreswechsel und finden am Abend oder am Wochenende statt. Dieser Ausbildungskurs hat einen Umfang von mindestens 30 Stunden und beinhaltet neben einem umfangreichen theoretischen Teil auch einen praktischen Teil, bei dem jeder Teilnehmer unterwiesen wird, wie ein Fisch sachgerecht getötet und geschlachtet wird.

Jugendliche

Ab dem 10. Lebensjahr darf ein Kind unter ständiger Aufsicht eines erwachsenen Anglers angeln. Der Jugendliche muss einen Jugendfischereischein besitzen und einen Erlaubnisschein für Inhaber eines Jugendfischereischeines für das Gewässer gelöst haben. Der aufsichtsführende Angler muss einen gültigen Fischereischein haben. Der Jugendliche darf mit bis zu zwei Handangeln angeln, soweit der jeweilige Gewässerbesitzer nicht andere Vorschriften erlässt.

Ab dem 12. Lebensjahr kann ein Jugendlicher die staatliche Fischereiprüfung machen. Den Fischereischein für Erwachsene erhält er jedoch an seinem 14. Geburtstag.

Ein Jugendlicher, der das 14. Lebensjahr vollendet und die staatliche Fischerprüfung bestanden hat, verfügt über zwei Wahlmöglichkeiten:

a) Er fischt weiter in Begleitung eines erwachsenen Anglers mit dem  Jugendfischereischein und dem Erlaubnisschein für Inhaber eines Jugendfischereischeins.

b) Er löst den Fischereischein für Erwachsene und einen Erlaubnisschein für Erwachsene. In diesem Fall kann er alleine ohne Aufsicht angeln. Im Falle b) kann der Pächter oder Eigentümer eines Fischereigewässers jedoch weitere Beschränkungen erlassen, falls er dies für notwendig hält. So kann er beispielsweise nur eine Handangel erlauben.

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr kann eine Person nur noch fischen, wenn sie die Fischerprüfung bestanden und einen Fischereischein für Erwachsene gelöst hat. Besteht eine Person im Alter von 17. Jahren die Fischerprüfung nicht , so darf sie ab ihrem 18. Geburtstag nicht mehr fischen. Ausnahmen hiervon gibt es nicht.

Weitere Informationen erhalten Sie beim 1. Vorsitzenden des Anglervereins:

Anton Hartl, Telefon 09363 1651, E-Mail toni.hartl @ gmx.net

 

 

 


Suchen