Zu den auf Gramschatzer Gemarkung geplanten Windrädern läuft derzeit das Bebauungsplanverfahren. Dies ist notwendig, da die Anlagen, die von der bayerischen Landesregierung vorgesehenen 10H-Abstandsregelung nicht einhalten.
Noch bis 10. November 2016 liegt der Plan im Rahmen der "Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 i.V.m. und § 4a Abs. 4 BauGB" im Rathaus Rimpar zur Einsichtnahme und Stellungnahme aus.
Auch auf der Internetseite des beauftragten Ingenieurbüros http://www.klaerle.de/Klaerle.48.0.html?&no_cache=1#c713 kann der Plan mit ergänzenden Unterlagen eingesehen werden.